Hauptvorzüge

  • Befreiung des Guthabens von der Verrechnungssteuer, Vermögenssteuer und Kapitalertragssteuer bis zum Bezug.
  • Attraktive Rendite nach Massgabe der gewählten Anlagestrategie.
  • Beizug des Vorsorgeguthabens zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum.
  • Geringerer Steuersatz bei Bezug des Vorsorgekapitals. 

Vorbezug

Ihr Vorsorgekapital ist bis fünf Jahre vor dem Erreichen Ihres Rücktrittsalters von Gesetzes wegen gesperrt. Ein Kapitalbezug ist somit möglich, sobald Sie das Alter 60 (Männer) bzw. 59 (Frauen) erreicht haben.

In folgenden Fällen können Sie auch vor dieser Altersgrenze einen Kapitalbezug vornehmen:

  • Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum oder Rückzahlung einer entsprechenden Hypothek.
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ohne Anschluss an eine Pensionskasse.
  • Definitive Ausreise aus der Schweiz (für die EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen gelten bestimmte Auflagen).

Aufgeschobener Altersrücktritt

Über die Mirabaud  Freizügigkeitsstiftung können Sie Ihr Freizügigkeitskonto über das ordentliche Rücktrittsalter (Männer: 65 Jahre, Frauen: 64 Jahre) hinaus bis ins 70. bzw. 69. Altersjahr weiterführen.

Je länger Sie Ihr Vorsorgeguthaben auf dem Freizügigkeitskonto belassen, desto mehr Steuern können Sie sparen, da Ihr Vorsorgekapital während der Anlagedauer weder kapitalertrags- noch vermögenssteuerpflichtig ist.